Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Das Projekt „Überarbeitung des BBiG“ kam auch auf Drängen der Gewerkschaften in den Koalitionsvertrag von 2018. Die letzte Novellierung des BBiG wurde 2005, also vor 15 Jahren, vorgenommen. In dieser Zeit veränderte sich berufliche Bildung und im Gesetz ergaben sich Defizite, die ausgeglichen werden mussten.
Mit dieser Broschüre wollen wir darüber informieren, welche Regelungen verändert oder neu sind und wie die Veränderungen einzuschätzen sind. Wir haben dabei drei Perspektiven in den Fokus genommen.
Was verändert sich für die Auszubildenden? Worauf müssen sich Prüfer*innen einstellen? Welche Neuerungen gibt es für Beschäftigte, die eine berufliche Fortbildung planen?
Wir adressieren die Broschüre an die betrieblichen Akteur*innen, die die Veränderungen umsetzen müssen; - insbesondere an die Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen, an Betriebs- und Personalrät*innen, an Ausbilder*innen sowie an Prüfer*innen. Aber auch an alle anderen, die aus persönlichem oder beruflichem Interesse die Entwicklung des BBiG verfolgt haben.
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