Modernisierte Fortbildungsordnung für die Veranstaltungsbranche
Im Jahr 2018 haben sich die Sachverständigen des Bundes in ihrer letzten Sitzunge auf eine neue Fortbildungsordnung "Geprüfte*r Meister*in für Veranstaltungstechnik" geeinigt. Damit wird die seit 2009 andauernde und unbefriedigende Situation der zwei nebeneinander existierenden unterschiedlichen Verordnungen beendet.
Der*die Geprüfte*r Meister*in für Veranstaltungstechnik wurde erstmalig 1997 geregelt. Diese Fortbildungsordnung orientierte sich mit den Fachrichtungen Bühne und Beleuchtung vorwiegend an den Erfordernissen der Theater und Bühnen. 2009 gab es eine neue Fortbildungsordnung zum*zur Geprüften Meister*in für Veranstaltungstechnik, die die Verordnung von 1997 ablösen sollte. Sie orientierte sich an den Arbeitsabläufen in allen relevanten Beschäftigungsbereichen der Veranstaltungsbranche. Nach Abschluss des Verfahrens stellte sich jedoch heraus, dass Theater, Bühnen und Rundfunkanstalten mit der neuen Verordnung ganz und gar nicht zufrieden waren. Ihnen fehlten die alten Fachrichtungen Bühne und Beleuchtung.
Mit der neuen Verordnung ist es gelungen, einen Kompromiss zu finden.
Im Veranstaltungsprojekt, das einen entscheidenden Anteil an der Prüfungsleistung hat, lässt sich sehr gut die Fachlichkeit des jeweiligen Meisters darstellen. Außerdem finden wir hier die Funktion, die den Meister als Fach- und Führungskraft kennzeichnet und die Verankerung der Verordnung auf der Stufe 6 des DQR rechtfertigt. Das Veranstaltungsprojekt stammt aus dem realen Arbeitsprozess des Meisters und ermöglicht es, die Fähigkeiten des Meisters zur technischen Umsetzung von Veranstaltungen zu prüfen. Dabei werden drei Prüfungsinstrumente genutzt (Bericht, Präsentation, Fachgespräch), die in ihrer Gesamtheit zur Bewertung der Kompetenzen des Meisters herangezogen werden. Ein völlig neues Element der Prüfung ist die Simulation eines Konfliktgespräches im Rahmen des Personalmanagements, einer wichtigen Führungsaufgabe eines Meisters.
Mit der Einführung von neuen Fortbildungsbezeichnungen, im Rahmen der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes, haben sich die Sozialpartner auf eine Überleitung der Fortbildungsordnung geeinigt. Die Fortbildungsordnung trägt daher seit Dezember 2020 die Bezeichnung "Geprüfte*r Meister*in für Veranstaltungstechnik/Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik".