Schifffahrtsberufe: EU-Richtlinie bedingt Veränderung - Neuordnung gestartet

18.12.2020

Nach der Einführung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt besteht für das duale Ausbildungssystem dringender Handlungsbedarf. Um den gestiegenen Anforderungen an das Schiffspersonal, aber auch den Vorgaben aus der EU-Richtlinie, Rechnung zu tragen und das Berufsbild für unterschiedliche Zielgruppen attraktiver zu machen, haben sich die Sozialpartner*innen drauf verständigt jeweils einen Ausbildungsberuf auf der Betriebs- ("Operational Level") und der Führungs-Ebene ("Management Level") anzubieten.

 
Schifffahrtsberufe

  • Die EU-Qualifikation "Steuermann*frau" soll im dualen System durch den dreijährigen Ausbildungsberuf "Steuermann*frau" aufgegriffen werden. Damit ist gewährleistet, dass die höchste nautische Qualifikationsstufe auf der Betriebs-Ebene im Rahmen einer dualen Ausbildung erreicht werden kann.

  • Die EU-Qualifikationen auf der Führungs-Ebene "Schiffsführer*in" soll in einer 3,5-jährigen dualen Ausbildung "Schiffsführer*in" eingehen. Da für das Führen eines Schiffes ein deutlich höherer Qualifikationsbedarf besteht, als in der EU-Richtlinie beschrieben, wird die Ausbildungsdauer 3,5 Jahre betragen. Darüber hinaus bestand mit der bisherigen dualen Berufsausbildung "Binnenschiffer*in" eine dreijährige Berufsausbildung, die nicht zum Führen eines Binnenschiffes berechtigte. Da diese Qualifikationsinhalte zusätzlich aufgenommen werden sollen, ist eine 3,5-jährige Berufsausbildung notwendig.

Beide Berufe sollen eine Berufsfamilie/-gruppe bilden, in deren jeweils ersten Teil der Ausbildung u. a. die Qualifikationen entsprechend der EU-Qualifikation "Matros*in" vermittelt werden. Dies soll in beiden Berufen zu einer gemeinsamen gestreckten Abschlussprüfung, Teil 1, führen.

Die Berufsbezeichnungen sind Arbeitstitel, die aktuell den nautischen Bezeichnungen entsprechen. Um sich von den nautischen Bezeichnungen abzugrenzen, soll die Suche neuer Berufsbezeichnungen Gegenstand des Sachverständigenverfahrens sein.

Den Sozialpartnern ist wichtig, dass die EU-Richtlinie in der Erarbeitung der Verordnungen berücksichtigt wird, um die EU-Vorgaben zur Arbeit auf dem Binnenschiff oder zum Führen eines Binnenschiffes zu erfüllen. Jedoch ist soll drauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Vermischung der Rechtsrahmen kommt. Die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen soll über eine gesonderte "Entsprechungsliste", wie sie auch zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan besteht, gewährleistet werden. Diese soll Entscheidungsgrundlage für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Anerkennung der Qualifikation "Matros*in" nach der EU-Richtlinie sein. Die Liste wird ebenfalls durch die Sachverständigen im Verfahren mit entwickelt werden.

 

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