Mit der Neuordnung der kaufmännischen Berufsausbildung im Groß- und Außenhandel stehen Veränderungen an. Die modernisierte Berufsausbildung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Das Berufsbild wurde zuletzt 2006 reformiert. Seitdem haben sich die Anforderungen an die Mitarbeiter*innen im Groß- und Außenhandel weiterentwickelt. Unter anderem werden mit der fortschreitenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung des E-Commerce neue Kompetenzen in der Arbeitswelt benötigt. Diese veränderten Anforderungen wurden nun auch in der Ausbildungsordnung berücksichtigt.
Um der stärkeren Prozessorientierung und der wachsenden Bedeutung des Projektmanagements Rechnung zu tragen, wurde die Berufsbezeichnung in "Kaufmann*frau für Groß- und Außenhandelsmanagement" geändert. Damit soll zugleich auch die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert werden. Bestehen bleiben die vorhandenen Fachrichtungen "Großhandel" und "Außenhandel".
Die veränderten bzw. neu eingeführten Berufsbildpositionen wurden handlungsorientiert formuliert. Im Einzelnen sind dies künftig:
fachrichtungsübergreifende Berufsbildpositionen
Berufsbildpositionen (Fachrichtung Großhandel)
Berufsbildpositionen (Fachrichtung Außenhandel)
fachrichtungsübergreifende, integrative Berufsbildpositionen
Neu eingeführt wird die Gestreckte Abschlussprüfung, die die "klassische" Zwischen- und Abschlussprüfung ersetzt. Der sog. Teil 1 ersetzt die Zwischenprüfung und geht komplett in die Bewertung ein. Im Teil 2 beider Fachrichtungen ist ein fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe vorgesehen.
Als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch kann zwischen zwei Varianten ausgewählt werden: