Wir sind der Auffassung, dass die Qualifikation der Beschäftigten nicht allein den kurzfristigen Renditezielen der Unternehmen überlassen werden darf sondern einem langfristig orientierten Personalentwicklungskonzept zugrunde gelegt werden muss. Dafür bedürfen die betrieblichen Interessenvertreter Unterstützung durch die Tarifpolitik, die Rahmenbedingungen setzt, die den Abschluss von betrieblichen Qualifizierungsvereinbarungen ermöglicht.
Arbeitshilfe: Berufliche Weiterbildung in der Tarifpolitik von ver.di
Die vorliegende, neue Arbeitshilfe „Berufliche Weiterbildung in der Tarifpolitik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft“ soll Aktive in der tarifpolitischen Arbeit von ver.di ermuntern und unterstützen, neue Akzente in der Gestaltung der beruflichen Weiterbildung zu setzen. Das Thema ist nach wie vor brandaktuell und mit guten Zukunftsperspektiven hinsichtlich der tarifpolitischen Umsetzung ausgestattet.
Die allgemeine Diskussion zur beruflichen Weiterbildung nimmt seit langer Zeit und zu Recht einen breiten Raum in der Öffentlichkeit und in der Politik ein. Wir sollten das nutzen, um die beruflichen Weiterbildungsaspekte mehr in den Mittelpunkt zu schieben und sie vor allem in Tarifverhandlungen zum Thema zu machen.
Tarifvertragliche Regelungen zu Qualifizierung haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. In einigen unserer Bereiche (Telekom, Medien, Öffentlicher Dienst, Versicherungen) gibt es bereits solche Regelungen. In anderen Bereichen finden derzeit dazu Tarifgespräche statt. Es bewegt sich also etwas und es scheint so als sei noch Einiges möglich.
Um Aktive in der tarifpolitischen Arbeit von ver.di zu ermuntern und zu unterstützen, Weiterbildung zu einem Schwerpunktthema der Tarifpolitik zu machen und dabei auch neue Akzente zu setzen, haben wir eine Arbeitshilfe zur tarifpolitischen Gestaltung der beruflichen Weiterbildung gemeinsam mit der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung erstellt.
Warum bei uns?
Berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger für die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Sie ist ein Hebel für innovative Arbeitspolitik in den Unternehmen. Über ihre wachsende Bedeutung, die durch die aktuellen Debatten um die demografische Entwicklung und den Fachkräftebedarf noch verstärkt wird, gibt es einen breiten Konsens in ver.di. Gute Arbeit lässt sich nur mit guter Qualifizierung erreichen. In vielen Beschlüssen wird die Gestaltung der Weiterbildung daher als tarifpolitische Zukunftsaufgabe definiert. Trotzdem gibt es eine erhebliche Kluft zwischen Anspruch und Realität.
Es passiert zu wenig. So werden nicht nur zu wenig neue tarifvertragliche Regelungen zur Weiterbildungabgeschlossen, sondernauch bereits vorhandene in der betrieblichen Praxis nichtumgesetzt.
Mit der „Basisinformation zur Gestaltung tariflicher Weiterbildungsvereinbarungen“ wollen wir gemeinsam mit der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung motivieren und ermutigen, das Thema anzupacken. Sie soll einen neuen Impuls geben, Weiterbildung stärker als bisher in die qualitative Tarifpolitik aufzunehmen.
Dazu haben wir Standards für tarifpolitische und betriebspolitische Weiterbildungsstrategien formuliert, die trotz aller Unterschiedlichkeit gemeinsam für die verschiedenen verdi Branchen sein können.
Gerecht geht anders: Statt Ausschluss und Selektion brauchen wir gleiche Chancen auf Teilhabe und mehr und bessere Weiterbildung für alle. Wir fordern mehr öffentliche Verantwortung und ein Bundesgesetz für die Weiterbildung. Aber auch ver.di hat viele Gestaltungsmöglichkeiten und wir sollten sie nutzen.
Die Basisinformation: „Gestaltung tariflicher Weiterbildungsvereinbarungen“ kann bestellt werden: Broschüre bestellen
Um die Akteure der tarifvertraglichen Qualifizierungspolitik zu vernetzen - die Kollegen aus den Tarifabteilungen sowie die Zuständigen in den Fachbereichen - haben wir bisher zwei Workshops und eine Weiterbildungskonferenz, zum Teil gemeinsam mit der IG Metall, durchgeführt und dokumentiert. Die Workshops sind Teil eines Projektes von ver.di zum Ausbau der Weiterbildung, dass neben der Tarifpolitik auch die Ebenen Staat und Betrieb in den Blick nimmt.
Im ersten Workshop ging es um eine Bestandsaufnahme, was sich bereits in den Branchen abspielt. Mit dem gemeinsam vom Bereich Berufsbildungspolitik und der tarifpolitischen Grundsatzabteilung 2003 vorgelegten Papier "Tarifpolitische Zielperspektiven zur beruflichen Weiterbildung" wurde der erste Anstoß für die Diskussion gegeben. Ziel des ersten Workshops war es, die Praxis in den Branchen zu analysieren und die kritischen berufsbildungs- und tarifpolitischen Fragen sowie Eckpunkte für eine innovative Tarifpolitik gemeinsam zu diskutieren.
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Broschüre dokumentiert.
Den zweiten Workshop haben ver.di und IG Metall gemeinsam durchgeführt.
Gemeinsam wollen wir die berufliche Weiterbildung besser und umfassender als bisher in Tarifverträgen absichern. Natürlich sind die Branchen, in denen wir agieren ganz unterschiedlich. Die Inhalte des Themas sind aber weitgehend identisch, so dass es sich anbietet, gemeinsam die Erfahrungen auszuwerten und Strategien zu besprechen.
Der Workshop richtete sich an Gewerkschaftssekretäre, die in den Bezirken, Landesverbänden und in den Hauptvorständen tarifliche und bildungspolitische Verantwortung haben und aktiv in der Weiterbildungs- und Tarifvertragspolitik arbeiten. Es wurden gemeinsam Erfahrungen ausgetauscht und strategische Überlegungen angestellt, die für die vielfältigen Problemstellungen, die mit der besseren und umfassenderen Absicherung der Weiterbildung in Tarifverträgen verbunden sind.
Aus dem TeilnehmerInnen-Kreis der beiden Workshops hat sich unter der Federführung des Bereiches Berufsbildungspolitik und der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung der ver.di-Bundesverwaltung die Projektgruppe "Weiterbildung und Tarifvertragspolitik" gebildet. Ehrenamtliche und hauptamtliche Kolleginnen und Kollegen auf Bund- und Länderebene, für die Weiterbildung ein Arbeitsschwerpunkt ist oder werden soll, erarbeiten Positionen und werden diese in den ver.di-Gremien zur Diskussion stellen.
Ebenfalls mit der IG Metall haben wir eine Weiterbildungskonferenz durchgeführt.
Fragen mit denen wir uns beschäftigt haben: Wie kann Weiterbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe neu gestaltet werden? Welche Rolle können der Staat, die Tarifvertragsparteien, die Betriebe und die Individuen übernehmen und welche Rahmenbedingungen sind dafür notwendig (Bundesgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen)? Wie muss ein neuer öffentlicher Ordnungsrahmen aussehen, der die unterschiedlichen Akteure und Verantwortlichkeiten in ein Gesamtkonzept zusammenführt mit einem Recht auf Weiterbildung und mehr Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Beteiligten?
Für uns gilt: Auch Weiterbildung ist und bleibt ein öffentliches Gut. Die Teilhabe wird immer mehr zu einer neuen sozialen Frage. Der wachsende Trend zur Individualisierung und Privatisierung ist nur durch Schritte in Richtung eines gesellschaftlichen Systems zu stoppen.
Die Ergebnisse der Konferenz sind in der nachfolgenden Broschüre dokumentiert.
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